Stadtgemeinde Wolfsberg – Lehre zum/zur Verwaltungsassistent:in (m/w/d)

S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G


Die Stadtgemeinde Wolfsberg beabsichtigt, mit 1. September 2025 zwei Lehrstellen im Lehrberuf „VerwaltungsassistentIn“ m/w/d zu besetzen.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum Österreichischen Arbeitsmarkt
  • positiver Abschluss des 9. Schuljahres bzw. positives Semesterzeugnis der 9. Schulstufe
  • gute Rechtschreibung und EDV-Kenntnisse
  • Flexibilität
  • Teamgeist
  • Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit

Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Ausbildung zum/zur VerwaltungsassistentIn mit der Option zur „Lehre mit Matura“ sowie weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in einem großen Team der Stadtgemeinde Wolfsberg. Die Entlohnung beträgt im 1. Lehrjahr € 969,67 lt. Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG. Das Dienstverhältnis ist befristet auf die Dauer der Lehrzeit.

Auswahlverfahren:

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf mit Lichtbild, Bewerbungsbogen (liegt in der Personalabteilung auf bzw. abrufbar unter www.wolfsberg.at), Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Berufsweg sowie Nachweise über allfällige Dienst- und Kurszeugnisse.

Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens. BewerberInnen, welche die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibrin-gen, werden in das Personalauswahlverfahren nicht einbezogen.

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte online auf https://bewerbung.cnc.gv.at mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens 04.04.2025.

Für Fragen steht Ihnen das Gemeinde-Servicezentrum, Gabelsbergerstraße 5/1, 9020 Kla-genfurt am Wörthersee, unter der Telefonnummer 0463/ 55 111 350, gerne zur Verfügung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Wolfsberg, am 24.03.2025

Der Bürgermeister:
i.V.:

1. Vizebürgermeister Alexander Radl