Schulgemeindeverband Villach – Reinigungskraft (m/w/d)

Beim Schulgemeindeverband Villach gelangt voraussichtlich ab Mai 2025 eine Planstelle als

 

Reinigungskraft an der Mittelschule Finkenstein (m/w/d)

 

in Teilzeitbeschäftigung (Beschäftigungsausmaß 25 Wochenstunden) zur Besetzung.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Der Verwendung entsprechende körperliche und geistige Eignung und
  • eine der Verwendung entsprechende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

 

Arbeitszeit:

  • Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 12.30 Uhr bis 17:30 Uhr (nach Bedarf auch flexible Arbeitszeiten, insbesondere bei Veranstaltungen und während der Schulferien).

 

Einstufung und Entlohnung:

  • Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt eine Ein-stufung in die Gehaltsklasse 2, Stellenwert 18. Das Bruttogehalt beträgt für 25 Wochenstunden mindestens 1.497,48 Euro.

 

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Ausbildungs- und Dienstzeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern

 

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte bis spätestens 04. April 2025, beim Schulgemeindeverband Villach, Sitz: Bezirkshauptmannschaft Villach, Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach. Bewerbungen per E-Mail (sgv@vg-vi.gde.at) sind durchaus erwünscht.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 05 0536 61221 zur Verfügung.

 

Hinweis gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Landes – Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Männern für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

 

Villach, am 19.03.2025

Der Vorsitzende
des Schulgemeindeverbandes Villach:
Bgm. Klaus Glanznig