Pensionen & Beamtendienstrecht

Die Abteilung „Pensionen und Beamte“ ist neben der Abwicklung der Pensionszahlungen an die Ruhebeamten und ehem. Bürgermeister/innen (samt Hinterbliebenen) sowie der Einhebung der Pensionsbeiträge von den aktiven Gemeindebeamten und der Berechnung und Vorschreibung der Gemeinde“umlagen“, auch noch mit der Beratung zu Fragen des Dienst-/Besoldungs-/Pensionsrechts der aktiven Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände befasst.

Erbrachte Leistungen der Abteilung:

  • Pensionsbemessung und Liquidierung von Ruhe- und Versorgungsbezügen für pensionierte Gemeindebeamte und für ehem. Bürgermeister/innen (=„Pensionsversicherungsanstalt“ für Gemeindebeamte und ehem. Bürgermeister/innen)
  • Vorausberechnung, Kontrolle und Einhebung der Pensionsbeiträge der aktiven Gemeindebeamten
  • Dienst-, besoldungs- und bezugsrechtliche Beratung für Beamte (K-GBG) und Dienstbehörden (Gemeinden)
  • Jährlich aktualisierte Berechnung und Bekanntgabe der mittelfristigen (5-jährigen) Finanzbeitragskennzahlen für/an alle 130 Kärntner Gemeinden
  • Bescheid- und Erledigungsentwürfe und/oder Berechnungen für ersuchende Gemeinden (betreffend Beamte)

Betreuter Personenkreis:

  • Aktive Gemeindebeamte
  • Noch pensionsanspruchsberechtigte (aktive) Bürgermeister/innen
  • Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene
  • Ehemalige Bürgermeister und deren Hinterbliebene

Ansprechpartner:  Wolfgang Mayer