Pensionen & Beamtendienstrecht
Die Abteilung „Pensionen und Beamte“ ist neben der Abwicklung der Pensionszahlungen an die Ruhebeamten und ehem. Bürgermeister/innen (samt Hinterbliebenen) sowie der Einhebung der Pensionsbeiträge von den aktiven Gemeindebeamten und der Berechnung und Vorschreibung der Gemeinde“umlagen“, auch noch mit der Beratung zu Fragen des Dienst-/Besoldungs-/Pensionsrechts der aktiven Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände befasst.
Erbrachte Leistungen der Abteilung:
- Pensionsbemessung und Liquidierung von Ruhe- und Versorgungsbezügen für pensionierte Gemeindebeamte und für ehem. Bürgermeister/innen (=„Pensionsversicherungsanstalt“ für Gemeindebeamte und ehem. Bürgermeister/innen)
- Vorausberechnung, Kontrolle und Einhebung der Pensionsbeiträge der aktiven Gemeindebeamten
- Dienst-, besoldungs- und bezugsrechtliche Beratung für Beamte (K-GBG) und Dienstbehörden (Gemeinden)
- Jährlich aktualisierte Berechnung und Bekanntgabe der mittelfristigen (5-jährigen) Finanzbeitragskennzahlen für/an alle 130 Kärntner Gemeinden
- Bescheid- und Erledigungsentwürfe und/oder Berechnungen für ersuchende Gemeinden (betreffend Beamte)
Betreuter Personenkreis:
- Aktive Gemeindebeamte
- Noch pensionsanspruchsberechtigte (aktive) Bürgermeister/innen
- Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene
- Ehemalige Bürgermeister und deren Hinterbliebene
Ansprechpartner: Wolfgang Mayer