- 1. Dezember 2024
- Veröffentlicht durch: Simone Gaggl
- Kategorie: Allgemein
Stellenausschreibung
Unsere Marktgemeinde Klein St. Paul liegt im mittleren Görtschitztal nordöstlich von Klagenfurt. Wir sind eine attraktive Gemeinde im Bezirk St. Veit an der Glan. Wir sehen uns als modernes „Dienstleistungsunternehmen“ und entwickeln uns zu einer aufgeschlossenen und digitalen Gemeinde, um kompetent und bürgernah unsere öffentlichen Aufgaben erfüllen zu können.
Im Zuge der Verstärkung unseres Teams im Terrassenbad suchen wir eine
Badeaufsicht (m/w/d)
(Vollzeitbeschäftigung und befristetes Dienstverhältnis für die Badesaison 2025)
Die vielseitigen Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle umfassen unter anderem:
- Beratung und Betreuung der Badegäste
- Sicherstellung der Einhaltung der Schwimmbadregeln und Gewährleistung einer sicheren Nutzung des Wassers
- Einhaltung der Bäderhygiene
- Sicherstellen, dass die Schwimmbadregeln von den Badegästen eingehalten werden
- Überwachung und Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
- Durchführung von Rettungsmaßnahmen und Erster Hilfe in Notfällen oder Schwimmunfällen
- Kontrolle der technischen und sanitären Einrichtungen
- Pflege der Park- und Wiesenanlagen
Zwingende Voraussetzungen:
- Der Verwendung entsprechender handwerklicher Lehrabschluss oder mittlere Schulausbildung
- Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- abgeschlossene Ausbildung Bäderpersonal nach ÖNORM S1150 (2021), wie etwa Bademeister:in, Badeaufsicht, Badewart:in und/oder Bädertechniker:in
Erwünschte Voraussetzungen:
- Mitglieder bei der Feuerwehr und/oder Rettungsdienst und/oder Wasserrettung
- Rettungsschwimmerausbildung
- EDV-Kenntnisse aufgrund der Digitalisierungsstrategie der internen Prozesse
- Berufserfahrung als Badeaufsicht
Zur Bewältigung der Aufgaben benötigen Sie:
- Hohe Kommunikationsfähigkeiten und Empathie im Umgang mit den Badegästen
- Vielseitiges handwerkliches Geschick und entsprechende körperliche Eignung
- Bereitschaft für selbstständiges, verantwortungsbewusstes und teamorientiertes Arbeiten
- Bereitschaft zur Leistung von Überstunden und von regelmäßiger Sonn- und Feiertagsarbeit
- Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
Wir bieten:
- Entlohnung nach dem K-GMG, Gehaltsklasse 5, Stellenwert 27 (Bruttomonatsgehalt ab € 2.768,06) Überzahlung durch Anrechnung von Vordienstzeiten (max. 2 Jahre) möglich
- Bezahlte Mittagspause
- Abgeltung der geleisteten Sonn- und Feiertagsarbeiten
- Abgeltung von Überstunden oder Möglichkeit zur Freizeitkonsumation
- Flexible Arbeitsplatzgestaltung, auf die privaten Verhältnisse abgestimmt
- Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung
Die Badesaison dauert von Mitte Mai 2025 bis Ende August 2025. Für die Stelle wird ein hohes Maß an Flexibilität gefordert, da der Badebetrieb vom Wetter abhängig ist.
Wenn Sie an dieser herausfordernden Position Interesse haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung mit dem Betreff „Bewerbung Badeaufsicht“ an die Marktgemeinde Klein St. Paul, zH Amtsleiter Patrick Nikolaus Krainer, B.Sc., MBA, Marktstraße 17, 9373 Klein St. Paul, bevorzugt per E-Mail an: patrick.krainer@ktn.gde.at bis spätestens 10.03.2025 12:00 Uhr einlangend. Für Fragen steht wir unter der Telefonnummer 04264 / 2401 12 zur Verfügung.
Der Bewerbung sind ein Anschreiben, ein Lebenslauf mit Lichtbild, die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg und allfällige Dienst- und Kurszeugnisse beizulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 12 Abs. 2 K-LGlBG 2022 Bewerbungen von allen Personen gewünscht sind, da dieser Bereich der Dienstbehörde saisonal Betrieben wird ein Verhältnis einer Ausgewogenheit derzeit nicht abgeschätzt werden kann. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir nur Bewerbungen berücksichtigen können, welche die verpflichtenden Voraussetzungen mit Ende der Bewerbungsfrist erfüllen und die erforderlichen Unterlagen beibringen. Ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren kann leider nicht gewährt werden.
Klein St. Paul, am 10.02.2025
Die Bürgermeisterin
ÖkR.in Gabriele Dörflinger