Hardwareförderung
Die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens von der Kameralistik auf einen drei Komponentenhaushalt (Einführung doppischer Elemente) bis zum Jahr 2020 erfordert auch eine Anpassung bzw. Erneuerung der kommunalen (Finanz-)Software. Damit diese kapazitätsintensiven und leistungsfähigen Softwareprogramme schnell und reibungslos arbeiten können, bedarf es vielfach auch einer Erneuerung der kommunalen IT-Arbeitsplätze (Hardware). Um die Kärntner Gemeinden bei der Anschaffung und Erneuerung der kommunalen Hardware zu unterstützen, hat der Gemeindereferent, Herr Landesrat Ing. Daniel Fellner, das Förderungsprogramm „Hardwareförderung für Kärntner Gemeinden“ initiiert, welches auf die Dauer von drei Jahren (2019 bis 2021) angelegt ist.
Ziel des Förderungsprogrammes
Ziel des gegenständlichen Förderungsprogrammes ist es, die Kärntner Gemeinden bei der Anschaffung und Erneuerung ihrer Hardware zu unterstützen, um so die Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren von leistungsfähigen Softwareprogrammen sicherzustellen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur HW-Förderung.
Ansprechpartner: Martin Ebenberger, Dipl.FW, MSc