- 22. Januar 2000
- Veröffentlicht durch: Simone Gaggl
- Kategorie: Stellenangebot
Saisonstelle Bademeister/Badewart im Promenadenbad
Bei der Gemeinde Pörtschach gelangt mit 01. Mai 2025 eine Saisonstelle als Bademeister/Badewart für das Promenadenbad (40 Wochenstunden) zur Besetzung.
Anstellungserfordernisse (erforderliche Qualifikationsnachweise):
• Mindestalter 18 Jahre
• Nachweis über die Ausbildung zum Bademeister nach ÖNORM S 1150 bzw. Nachweis über die Ausbildung zum Badewart für Kleinbadeteiche nach ÖNORM S 1150
• Nachweis über die Ablegung eines Erste Hilfe Kurses in der Dauer von mindestens 16 Stunden –
nicht älter als 5 Jahre
• Wenn möglich, Praxisnachweis über mindestens 12 Monate als Bademeister bzw. Badewart
• Bei Interesse kann auch die Ausbildung zum Badewart (ab 01.04.2025) über die Gemeinde beim WIFI finanziert werden – vorbehaltlich einer Leistungsvereinbarung
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen (sofern nicht im Personalakt vorhanden):
• Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
• Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse,
• Staatsbürgerschaftsnachweis oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
• der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
Einstufung und Entlohnung: Diese Stelle unterliegt den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, und es erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 5, Stellenwert 27. (https://www.gemeinde-servicezentrum.at/wp-content/uploads/2025/01/Gehaltstabelle-K-GMG-per- 1.1.2025.pdf) Bruttomonatsgehalt beträgt für 40 Wochenstunden mindestens 2.768,06 Euro, erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 2 Jahre) auf maximal 2.891,08 Euro. Das Dienstverhältnis ist auf 5 Monate befristet.
Für diesbezügliche Fragen steht das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 / 55 111 350 zur Verfügung.
Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bei der Amtsleitung oder per E-Mail unter poertschach@ktn.gde.at bis spätestens 16.03.2025 eingelangt sind.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Die Bürgermeisterin Mag. Silvia Häusl-Benz