Digitale Barrierefreiheit
Unsere Welt wird immer digitaler. Wir alle nutzen zunehmend mehr digitale Technik, im Alltag und im Beruf. Oft ist das aber gar nicht so einfach. Viele digitale Angebote sind nur schwer zu bedienen – also nicht nutzerfreundlich. Anders gesagt: Sie sind nicht barrierefrei. Digitale Barrieren schließen viele Menschen aus: Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und andere. Ein barrierefreier Zugang kommt insbesondere Menschen mit Behinderung zugute, bringt aber auch der Gesellschaft allgemein Erleichterung im alltäglichen Leben.
Gesetzliche Regelungen – insbesondere das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – schreiben daher die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten vor. Um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Landes und seiner Einrichtungen sicherzustellen und weiter auszubauen, wurde bei der Gleichbehandlungsstelle eine Monitoring- und Beschwerdestelle eingerichtet.
Österreich arbeitet an der digitalen Barrierefreiheit. Das seit 23. September 2019 geltende Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen, behördliche Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich sind.
Ab dem 23. September 2020 müssen alle bestehenden und neuen Webseiten der öffentlichen Hand dem Barrierefreiheitsstandard AA nach WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“) entsprechen. Darüber hinaus muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorliegen, Beschwerden müssen entgegengenommen und Mängel innerhalb von zwei Monaten behoben werden. Gesellschaftliches Ziel ist die vollständige Barrierefreiheit im Netz. Ab 23.06.2021 muss dies auch für alle mobilen Anwendungen gelten.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Eine Website oder mobile Anwendung ist dann barrierefrei, wenn sie so aufgebaut ist, dass Menschen mit Behinderung sie benutzen können. Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein, damit eine Website oder mobile Anwendung als barrierefrei gilt:
- Wahrnehmbarkeit, d. h. die Informationen und Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle müssen den Nutzern:innen in einer Weise dargestellt werden, dass diese sie wahrnehmen können;
- Bedienbarkeit, d. h die Nutzer:innen müssen die Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle und die Navigation handhaben können;
- Verständlichkeit, d. h. die Informationen und die Handhabung der Nutzer:innenschnittstelle müssen verständlich sein;
- Robustheit, d.h. die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.
In Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie des Landes Kärnten werden interessante Seminare zum Thema Digitale Barrierefreiheit angeboten. Für mehr Kursinfos und Anmeldung folgen Sie bitte dem Link zur VAK-Seite:
Kurs: Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit
03., 10. und 17.03. 2025, von 09:00 – 11:00 Uhr, teilweise online und teilweise in Präsenz. Es wird empfohlen alle drei Teile zu besuchen, da die Inhalte aufeinander aufbauen.
Kurs: Barrierefreie Contentredaktion – Praxisworkshop (Termin 1)
Termin 1: 24.03., 08:00 – 12: 00 Uhr in der Verwaltungsakademie
Hinweis: Dieser Kurs setzt die Absolvierung des Grundlagenkurses zur digitalen Barrierefreiheit voraus.
Kurs: Barrierefreie Contentredaktion – Praxisworkshop (Termin 2)
Termin 2: 31.03., 08:00 – 12: 00 Uhr in der Verwaltungsakademie
Hinweis: Dieser Kurs setzt die Absolvierung des Grundlagenkurses zur digitalen Barrierefreiheit voraus.
Weitere Informationen:
Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG)
Tipps für die Erstellung eines barrierefreien PDFs aus Word
Video-Beitrag „Wie Menschen mit einer Sehbehinderung am Computer arbeiten“
Video-Anleitung für die Erstellung barrierefreier Word- und PDF-Dokumente
Vergabewesen – Barrierefreie Websites und Web-basierte Anwendungen
Unter diesem Link finden Sie den aktuellen Monitoringbericht 2024 zu den digitalen Auftritten öffentlicher Stellen in Österreich:
https://monitoringbericht2024.digitalbarrierefrei.at/ (externer Link)
Von 2022 bis 2024 konnten für Websites und Apps insgesamt 9 am häufigsten nicht erfüllte WCAG-Kriterien (externer Link) identifiziert werden. Diese können drei der vier WCAG-Prinzipien – „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“ – zugeordnet werden:
• 1.1.1 Non-text Content („Wahrnehmbar“)
• 1.3.1 Info and Relationships („Wahrnehmbar“)
• 1.4.3 Contrast (Minimum) („Wahrnehmbar“)
• 1.4.11 Non-text Contrast („Wahrnehmbar“)
• 2.1.1 Keyboard („Bedienbar“)
• 2.4.3 Focus Order („Bedienbar“)
• 2.4.7 Focus Visible („Bedienbar“)
• 4.1.2 Name, Role, Value („Robust“)
• 4.1.3 Status Messages („Robust“)
Kontakt und Beschwerdestelle für Kärnten:
Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 536 33091
Fax: 050 536 33090
Web: gleichbehandlung.ktn.gv.at
E-Mail: gleichbehandlung@ktn.gv.at