Aufgaben

Die Aufgaben des Gemeinde-Servicezentrums ergeben sich aus § 109 des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes. Garantierte Aufgaben der Errichtung sind:

  • die Beratung und Unterstützung der Gemeinden und der Gemeindeverbände in dienst- und besoldungsrechtlichen und der Gemeinde- und Gemeindeverbandsmitarbeiterinnen in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten
  • die Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei den Stellenzuordnungen nach den Bestimmungen des K-GMG
  • die Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei den Leistungsbewertungen nach den Bestimmungen des K-GMG
  • die Beratung und Unterstützung der Gemeinde- und Gemeindeverbandsmitarbeiterinnen bei der Ausübung des Optionsrechts nach § 126 K-GMG
  • die Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Organisations- und Personalentwicklung
  • die Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Personalauswahl
  • die Erstellung von Personal- und Organisationsstatistiken für die Landesregierung, die Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige Rechtsträger
  • die Bereitstellung von Infrastruktur und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Gemeinden und Gemeindeverbände unter Bedachtnahme auf die Geschäftstätigkeit dieses Wirtschaftszweiges
  • die Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände mit sonstigen technischen Hilfsdiensten
  • weitere zentrale Dienst- und Beratungsleistungen für Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit dies im Interesse der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gelegen ist
  • die Beratung, Unterstützung und Besorgung von Aufgaben sonstiger Rechtsträger
  • die der Anstalt nach dem Kärntner Gemeindebedienstetengesetz, LGBl. Nr. 56/1992, und dem Kärntner Bezügegesetz 1992, LGBl. Nr. 99, zugewiesenen Aufgaben