Digitale Barrierefreiheit

Unsere Welt wird immer digitaler. Wir alle nutzen zunehmend mehr digitale Technik, im Alltag und im Beruf. Oft ist das aber gar nicht so einfach. Viele digitale Angebote sind nur schwer zu bedienen – also nicht nutzerfreundlich. Anders gesagt: Sie sind nicht barrierefrei. Digitale Barrieren schließen viele Menschen aus: Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und andere. Ein barrierefreier Zugang kommt insbesondere Menschen mit Behinderung zugute, bringt aber auch der Gesellschaft allgemein Erleichterung im alltäglichen Leben.

Gesetzliche Regelungen – insbesondere das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – schreiben daher die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten vor. Um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Landes und seiner Einrichtungen sicherzustellen und weiter auszubauen, wurde bei der Gleichbehandlungsstelle eine Monitoring- und Beschwerdestelle eingerichtet.

Global Accessibility Awareness Day – Globaler Tag des Bewusstseins für Barrierefreiheit am 16. Mai 2024

Österreich arbeitet an der digitalen Barrierefreiheit. Das seit 23. September 2019 geltende Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen, behördliche Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich sind.

Ab dem 23. September 2020 müssen alle bestehenden und neuen Webseiten der öffentlichen Hand dem Barrierefreiheitsstandard AA nach WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“) entsprechen. Darüber hinaus muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorliegen, Beschwerden müssen entgegengenommen und Mängel innerhalb von zwei Monaten behoben werden. Gesellschaftliches Ziel ist die vollständige Barrierefreiheit im Netz. Ab 23.06.2021 muss dies auch für alle mobilen Anwendungen gelten.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Eine Website oder mobile Anwendung ist dann barrierefrei, wenn sie so aufgebaut ist, dass Menschen mit Behinderung sie benutzen können. Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein, damit eine Website oder mobile Anwendung als barrierefrei gilt:

  • Wahrnehmbarkeit, d. h. die Informationen und Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle müssen den Nutzern:innen in einer Weise dargestellt werden, dass diese sie wahrnehmen können;
  • Bedienbarkeit, d. h die Nutzer:innen müssen die Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle und die Navigation handhaben können;
  • Verständlichkeit, d. h. die Informationen und die Handhabung der Nutzer:innenschnittstelle müssen verständlich sein;
  • Robustheit, d.h. die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.

In Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie des Landes Kärnten bieten wir auch heuer wieder interessante Seminare zum Thema Digitale Barrierefreiheit an. Die Anmelde-Links sowie die Ziele und Inhalte finden Sie hier:

Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit (dreiteiliger Kurs)

1.Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit am 02.10.2024 (online)
Ziele und Inhalte:
• Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
• Vorstellung der Norm (WCAG 2.1) hinter dem Gesetz
• Kriterien der digitalen Barrierefreiheit – Wie wird die Barrierefreiheit geprüft, wie kann ich meine Seite prüfen und kann meine Website überhaupt barrierefrei werden?
• Tipps & Tricks zur einfachen Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit
• Wie erstellt man eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

2. Grundlagen der barrierefreien Contentredaktion am 09.10.2024 (online)
Ziele und Inhalte:
• Barrierefreie Contentredaktion in der Praxis
• Erstellung von barrierefreien Inhalten
• Tipps & Tricks zur einfachen Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit

3. Barrierefreie PDFs am 16.10.2024 (Ort: Verwaltungsakademie)
Ziele und Inhalte:
• Was sind barrierefreie PDFs?
• Wie erstellt man barrierefreie PDFs am Beispiel Word?
• Überprüfung der Barrierefreiheit

Barrierefreie Contentredaktion – Praxisworkshop am 13. November 2024

Ort: EDV-Raum Verwaltungsakademie)
Barrierefreie Contentredaktion – Praxisworkshop

Ziele und Inhalte:
• Barrierefreie Contentredaktion in der Praxis
• Erstellung von barrierefreien Inhalten wie Listen, Tabellen und Bilder
• Häufige Fehler erkennen und vermeiden lernen
• Konsequente und laufende Überprüfung der Barrierefreiheit

Kontakt und Beschwerdestelle für Kärnten:

Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 536 33091
Fax: 050 536 33090
Web: gleichbehandlung.ktn.gv.at
E-Mail: gleichbehandlung@ktn.gv.at