Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See – Reinigungskraft (m/w/d)

Werden Sie Teil unseres Teams –
Reinigungskraft (m/w/d) als Springer:in gesucht!


 

Als Reinigungskraft (m/w/d) der Marktgemeinde Finkenstein tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass die gemeindeeigenen Gebäude stets sauber, hygienisch und einladend sind. Mit Ihrer sorgfältigen Arbeit schaffen Sie eine angenehme Umgebung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde.

 

Zeitpunkt der Aufnahme: ehestmöglich

 

Beschäftigungsausmaß: Teilzeitanstellung (20 Wochenstunden)

 

Arbeitsort: Alle Dienststellen im Gemeindegebiet – je nach Bedarf

 

Tätigkeitsfeld: Reinigung im Vertretungsfall aller gemeindeeigenen Gebäude, wie z.B. des Gemeindeamtes, der Kindergärten, der Kulturhäuser, Volksschulen, etc.

 

Was Sie mitbringen:

  • Führerschein der Klasse B (Voraussetzung)
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Selbstständige, zuverlässige und diskrete Arbeitsweise
  • Freude an Sauberkeit und Ordnung
  • Erfahrung im Umgang mit Reinigungsmitteln und deren fachgerechter Anwendung
  • Flexibilität sowie ausgeprägter Teamgeist

 

Was wir Ihnen bieten:

  • Einen sicheren und langfristigen Arbeitsplatz
  • Monatliches Bruttogehalt von € 1.197,99 (20 Wochenstunden) – nach dem K-GMG
  • Abhängig von Ihrem Alter, erhalten Sie einen höheren Urlaubsanspruch (ab dem 45. Lebensjahr 33 Tage)
  • Die Möglichkeit, in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen

 

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, geben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul- und Arbeitsweg) bis 11.04.2025 bei der Marktgemeinde Finkenstein ab oder schicken Sie Ihre Bewerbung direkt per E-Mail an finkenstein@ktn.gde.at.

Für Fragen zu Einstufung und Entlohnung wenden Sie sich bitte an das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 55 111 350.

 

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen jenes Geschlechts, das in der jeweiligen Verwendung oder Funktion unterrepräsentiert ist (Anteil unter 50 Prozent), sind besonders erwünscht.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.