- 1. Dezember 2024
- Veröffentlicht durch: Simone Gaggl
- Kategorie: Allgemein
STELLENAUSSCHREIBUNG
In der Stadtgemeinde Radenthein gelangt ab 1. Juli 2025 eine Stelle als
KLEINKINDERZIEHER:IN (W/M/D)
in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (30 – 40 Wochenstunden) zur Besetzung.
Bewerber*innen um die Stelle haben jedenfalls mitzubringen:
- erfolgreicher Abschluss der facheinschlägigen Ausbildung zur Kleinkinderzieherin im Umfang von zumindest 430 Unterrichtseinheiten an einer anerkannten Ausbildungsstätte gem. § 30 des Kärntner Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes und der dazu ergangenen Verordnung sowie
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Erwünscht:
- Selbständiges Arbeiten im Team
- Vorbildwirkung in Sprache und pädagogischem Handeln, Empathie im Umgang mit Kindern und Kolleginnen
- Unterstützung der pädagogischen Arbeit durch Einbringen von Angeboten aus den unterschiedlichsten Bildungsbereichen (Sprache, Musik, Bewegung, Entspannung, Natur und Technik, Kreativität)
- Praxiserfahrung im Elementarbereich (3-6 Jahre) oder in einer Alterserweiterten Kindergartengruppe
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis über den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, Lebenslauf (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Nachweis der Ausbildung, Dienst- und Kurszeugnisse und der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern.
Entlohnung: Die Einstufung erfolgt nach dem Gemeindemitarbeiterinnengesetz in Stellenwert 27, Gehaltsklasse 5, wofür ein monatliches Einstiegsgehalt von derzeit EUR 2.768,06 brutto auf Vollzeitbasis vorgesehen ist. An Vordienstzeiten können max. 2 Jahre angerechnet werden.
Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens 23.04. 2025, 12.00 Uhr, bei der Amtsleitung, Mag. Sandra Schneeweiß, einlangen. Gerne können Bewerbungen auch per E-Mail an amtsleitung@radenthein.gv.at übermittelt werden.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung i.d.g.F: Bewerbungen von Männern für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist. Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.
Der Bürgermeister:
Michael Maier e.h.