Stadtgemeinde Radenthein – Kindergartenpädagog:in (m/w/d)

STELLENAUSSCHREIBUNG


 

In der Stadtgemeinde Radenthein gelangt ab 1. Juni 2025 eine Stelle als

 

KINDERGARTENPÄDAGOG:IN (W/M/D)

 

in Teilzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) zur Gruppenführung in einer alterserweiterten Kindergartengruppe oder einer regulären Kindergartengruppe zur Besetzung.

 

 

Bewerber*innen um die Stelle haben jedenfalls mitzubringen:

  • die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen bzw. für Kindergärten oder der Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten sowie
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

 

Erwünscht:

  • Aktives Einbringen neuer Ideen und Konzepte
  • Praxiserfahrung in einer AEG (Alterserweiterte Kindergartengruppe) oder im Elementarbereich (3-6 Jahre)

 

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis über den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, Lebenslauf (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Nachweis der Ausbildung, Dienst- und Kurszeugnisse und der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern.

Entlohnung: Die Einstufung erfolgt nach dem Gemeindemitarbeiterinnengesetz in Stellenwert 39, Gehaltsklasse 9, wofür ein monatliches Einstiegsgehalt auf Vollzeitbasis von derzeit EUR 3.410,56,- brutto vorgesehen ist. An Vordienstzeiten können max. 6 Jahre angerechnet werden.

 

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens 16.04. 2025, 12.00 Uhr, bei der Amtsleitung, Mag. Sandra Schneeweiß, einlangen. Gerne können Bewerbungen auch per E-Mail an amtsleitung@radenthein.gv.at übermittelt werden.

 

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung i.d.g.F: Bewerbungen von Männern für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist. Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

 

Der Bürgermeister:

Michael Maier e.h.