- 20. Januar 2025
- Veröffentlicht durch: Simone Gaggl
- Kategorie: Stellenangebot
Reinigungskraft (m/w/d)
Teilzeitanstellung (etwa 30 Wochenstunden), befristet für 8 Monate, ehestmöglich
Die Gemeinde Wernberg sucht eine engagierte und zuverlässige Reinigungskraft (m/w/d), die dazu beitragen möchte, unsere öffentlichen Einrichtungen in einem gepflegten Zustand zu halten und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter:innen und Bürger:innen zu fördern.
Der Aufgabenbereich umfasst die Reinigung des Gemeindeamts, des Wirtschaftshofs, der Kindergärten und der Volksschulen. Die Arbeitszeiten sind vor bzw. nach den Betriebszeiten von Schulen, Kindergärten, Wirtschaftshof und Gemeindeamt.
Anforderungen:
• Einhaltung der Hygiene- und Sauberkeitsstandards
• Körperliche Belastbarkeit
• Reinlichkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit
• Verschwiegenheit
• Führerschein der Klasse B sowie eigener PKW
Was wir bieten:
• Faire Entlohnung nach dem K-GMG (Bruttomonatsgehalt für 30 Wochenstunden mindestens € 1.796,99)
• Die Höhe des Urlaubsanspruches ist abhängig vom Lebensalter (33 Werktage bereits ab dem 45. Lebensjahr)
• Arbeiten in einem engagierten und kollegialen Umfeld
• Flexible Einteilung der Arbeitszeiten
Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg bitte auf https://bewerbung.cnc.gv.at hoch oder geben diese persönlich im Gemeindeamt der Gemeinde Wernberg ab. Für Fragen zur Einstufung steht Ihnen das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463/55 111 350 zur Verfügung. |
Hinweis gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen sind besonders erwünscht, wenn der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Position (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.